Ingenieurservice
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Der Weg zum Ingenieurtitel
Die Implementierung des aktuellen Ingenieurgesetzes 2017 findet seine Vervollständigung: Die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur – Ingenieurin“ kann per Online-Antrag bequem über ein eigenes Portal beantragt werden. Die aktuellen Antragsmodalitäten, Informationen zu Fachgespräch und zu den Kosten sollen nachstehend kurz erläutert werden.
Für Absolventinnen und Absolventen der HBLAs gelten folgende grundlegende Voraussetzungen:
- Absolvierte dreijährige fachbezogene betriebliche Praxis (im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden)
- Die Tätigkeiten der Praxis beinhalten Aufgaben, die typischerweise von AbsolventInnen der jeweiligen Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen
Der Verfahrensablauf:
Alle aktuellen Informationen und notwendigen Unterlagen wurden vom BML in einem Infoschreiben zusammengefasst. Auch enthalten sind die aktuellen Kosten des Verfahrens. Nebenstehend die PDF mit Stand Jänner 2022.
Antrag
- Überprüfen, ob die Anforderungen hinsichtlich des Ausmaßes und Inhalts der Arbeit für die Zulassung zum Verfahren zutreffen.
- Vorbereitung der notwendigen Unterlagen:
- Scan von Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass sowie von weiteren Urkunden (Namensnachweis durch Heirat, akademische Titel etc.)
- Scan des Maturazeugnisses
- Dateien vorbereiten zu Dienstzeugnissen, Datenauszug der Sozialversicherung, Gewerbeschein, Betriebsbeschreibung, Nachweis für Präsenz- oder Zivildienst
- Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung (Umfang: rund drei A4 – Seiten) -> mehr Information dazu unter „Tätigkeitsbeschreibung“
- Sonstige Unterlagen wie Bestätigungen, Weiterbildungsbescheinigungen etc. (optional) vorbereiten und einscannen
- Online-Antrag stellen - LINK
- Der Antrag wird vom BML bearbeitet und bei erfüllten Kriterien an die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik weitergeleitet.
- Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik koordiniert die Fachgespräche an den HBLA-Standorten in ganz Österreich – damit sind schnelle Verfahren und kurze Anreisewege möglich.
- Durchführung des Fachgesprächs – Erläuterung der praktischen Tätigkeit vor einer Fachkommission bestehend aus zwei Fachexpertinnen oder Fachexperten.
- Bei positiver Beurteilung des Fachgesprächs erfolgt die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung per Bescheid. Dieser sowie die Urkunde (Zertifikat) werden verliehen und die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ darf fortan als Teil des Namens getragen werden.
Ausfüll-Leitfaden – Antragsstellung
- Grundsätzlich sollten alle Unterlagen bereits für das Hochladen vorbereitet sein.
- Die Antragsstellung kann ohne Anmeldung, mit Bürgerkarte bzw. mit Handysignatur gestartet werden. Dabei werden grundlegende Daten bereits übernommen.
- Der Antrag kann zwischengespeichert werden.
- Es sind die Zeitpunkte der Maturaprüfung und der Arbeitstätigkeit anzugeben. Dabei kann ein Kalender aufgerufen werden.
- Das Hochladen der Dateien erfolgt über die Auswahl im geöffneten Fenster. Wenn der richtige Dateiname im Formular steht, wird dieser hochgeladen.
- Durch die Symbole [+] und [x] werden die einzelnen Unterabschnitte hinzugefügt oder geschlosse
Tätigkeitsbeschreibung
Die Tätigkeitsbeschreibung beschreibt deine berufliche Arbeit in einer „ingenieurwürdigen“ Position. Sie soll einen schriftlichen Überblick über Aufgabenstellungen, benutzte Methoden und angewendete Kompetenzen sein. Dabei wird dargestellt, wie dein Wissen aus der HBLFA Raumberg-Gumpenstein im praktischen Arbeitsleben angewendet wird.
Nachstehend ein Auszug aus den Informationen des BML:
“Erläutern Sie im Umfang von drei A4-Seiten jene Tätigkeiten, die Sie in Punkt C1 angegeben haben, anhand von konkreten Projekten/Arbeitsaufträgen, an denen Sie inhaltlich (gegebenenfalls in Leitungsfunktion) beteiligt waren (als unselbstständig Tätige/r) bzw. die Sie in Ihrem Unternehmen durchgeführt haben (als Selbstständige/r).”
(Anmerkung: Als Unternehmen sei hier auch der landwirtschaftliche Betrieb zu nennen.)
“Gehen Sie dabei auf die Ausgangssituation (z.B. die Anforderungen seitens des Kunden/der Kundin, die Problemstellung, die Herausforderungen etc.) ein und beschreiben Sie die Vorgehensweise im Rahmen der Durchführung. Nennen Sie die Methoden, Instrumente und Verfahren, die Sie eingesetzt haben, und erläutern Sie die Ergebnisse. Führen Sie an, welche Rolle Sie im Rahmen der Projekte/Arbeitsaufträge eingenommen haben und welche Entscheidungs- bzw. Verantwortungsbefugnisse Sie hatten. Wenn möglich, verweisen Sie auf Websites bzw. fügen Sie Unterlagen (z.B. Broschüren, Folder) bei, denen weiterführende Informationen zu diesen Projekten/Arbeitsaufträgen entnommen werden können.
Geben Sie auch an, in welchem Jahr Sie diese Projekte/Arbeitsaufträge durchgeführt haben und bei welchem Arbeitgeber/welcher Arbeitgeberin (als unselbstständig Tätige/r). Wenn Sie diese Projekte/Arbeitsaufträge im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit ausgeführt haben, können Sie dem Antrag auch Bestätigungen von Auftraggebern/Auftraggeberinnen beilegen.”
Fragen und Feedback zum Ingenieurtitel
Bei Fragen zur Beantragung, zum neuen Ablauf inklusive dem Fachgespräch, über Anrechenbarkeiten aber auch zu ausstehenden Anträgen kannst du gern eine Mail an ing@raumberger.at senden!
Im Rahmen des Fachgesprächs wird von der zweiköpfigen Fachkommission erfasst, ob eine Vertiefung und eine Erweiterung der durch Ablegen der Reife- und Diplomprüfung zertifizierten Kenntnisse (Matura im Fachbereich) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt ist. Dabei wird das Vorhandensein von ingenieurmäßigen Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zur Ausführung der Tätigkeit als Kriterium für die positive Beurteilung des Fachgesprächs herangezogen. Das Gespräch ist keine Prüfung als solches, sondern soll vielmehr die – auch bereits in der Tätigkeitsbeschreibung beschriebene – Anwendung des Wissens erfassen und reflektieren.
Nachstehend ein Auszug aus den Informationen des BML:
“Erläutern Sie im Umfang von drei A4-Seiten jene Tätigkeiten, die Sie in Punkt C1 angegeben haben, anhand von konkreten Projekten/Arbeitsaufträgen, an denen Sie inhaltlich (gegebenenfalls in Leitungsfunktion) beteiligt waren (als unselbstständig Tätige/r) bzw. die Sie in Ihrem Unternehmen durchgeführt haben (als Selbstständige/r).”
(Anmerkung: Als Unternehmen sei hier auch der landwirtschaftliche Betrieb zu nennen.)
“Gehen Sie dabei auf die Ausgangssituation (z.B. die Anforderungen seitens des Kunden/der Kundin, die Problemstellung, die Herausforderungen etc.) ein und beschreiben Sie die Vorgehensweise im Rahmen der Durchführung. Nennen Sie die Methoden, Instrumente und Verfahren, die Sie eingesetzt haben, und erläutern Sie die Ergebnisse. Führen Sie an, welche Rolle Sie im Rahmen der Projekte/Arbeitsaufträge eingenommen haben und welche Entscheidungs- bzw. Verantwortungsbefugnisse Sie hatten. Wenn möglich, verweisen Sie auf Websites bzw. fügen Sie Unterlagen (z.B. Broschüren, Folder) bei, denen weiterführende Informationen zu diesen Projekten/Arbeitsaufträgen entnommen werden können.
Geben Sie auch an, in welchem Jahr Sie diese Projekte/Arbeitsaufträge durchgeführt haben und bei welchem Arbeitgeber/welcher Arbeitgeberin (als unselbstständig Tätige/r). Wenn Sie diese Projekte/Arbeitsaufträge im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit ausgeführt haben, können Sie dem Antrag auch Bestätigungen von Auftraggebern/Auftraggeberinnen beilegen.”
Bereits im Rahmen der Tätigkeitsbeschreibung empfiehlt es sich zu schauen, ob die beruflichen Tätigkeiten mit jenen der „Praxistätigkeiten“ der Durchführungsverordnung übereinstimmen. Die Beschreibung sollte in Anlehnung an diese erfolgen.
Derzeit beträgt der Antrag inkl. aller Kosten für Urkunden, Fachgespräch und Gebühr rund € 370,- bis € 400,-.
Der aktuelle Ingenieurtitel ist in einen Qualifikationsrahmen eingestuft. Das heißt, er ist vergleichbar mit anderen Qualifikationen wie einem abgeschlossenen Studium und weiteren Ausbildungen. Dieser ist europaweit harmonisiert und kann unter anderem in internationalen Ausschreibungen Vorteile bringen. Der Ingenieurtitel wird im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) im Bereich “Berufsbildung” auf Stufe 6 eingereiht und ist somit auf einer Ebene wie ein Bachelor-Studium im akademischen Bereich.